Talentzauber 1

Der ZAW verleiht dem berührten Charakter einen zusätzlichen Talentrang. Handelt es sich dabei um ein Talent, das dieser beherrscht (und von dem der ZAW weiß, dass er es beherrscht), bleibt die Zauberprobe unmodifiziert.

Möchte der ZAW ein Talent verleihen, das die Zielperson noch nicht beherrscht, aber von ihrer Klasse und Stufe her lernen könnte, ist die Zauberprobe um -2 erschwert.

Ebenso ist es möglich, der Zielperson einen Rang in einem Talent zu verleihen, auf das sie von ihrer Klasse her (noch) keinen Zugriff hätte, sofern ein Charakter anderer Klasse von vier Stufen niedriger Zugriff darauf haben würde. In diesem Fall ist die Zauberprobe um -4 erschwert.

Sollte das gewünschte Talent, sofern die Zielperson es nicht bereits besitzt, für die Charakterklasse des ZAW nicht an irgendeinem Punkt verfügbar sein, muss dieser vor dem Wirken des Zaubers GEI+VE (+Bildung oder ein passendes Wissensgebiet) würfeln.