Zauberverlängerung
- Zugangsstufen:
- ZAW 4 (III)
- Hei 10 (V)
- Zau 10 (V)
- Sch 12 (V)
Pro Talentrang kann der Zauberwirker einmal 24 Stunden die Dauer eines Zaubers verdoppeln, sofern diese nicht Augenblicklich oder Permanent beträgt. Die Anwendung dieses Talents muss vor der Zauberprobe angekündigt werden und ist bei einem Misserfolg verbraucht.