Zauberbeschleunigung
- Zugangsstufen:
- ZAW 8 (III)
- Hei 12 (V)
- Zau 12 (V)
- Sch 12 (V)
Pro Talentrang kann der Zauberwirker einmal alle 24 Stunden die Abklingzeit eines Zaubers halbieren. Die Anwendung dieses Talents muss erst nach der Zauberprobe angesagt werden.