Zauber verleihen

Pro Talentrang kann der Zauberwirker alle 24 h einmal einen der ihm bekannten Zauber an einen anderen Charakter verleihen. Der Empfänger kann für maximal eine Stunde pro Talentrang über den oder die Zauber verfügen, als wären es seine eigenen. Der Zauberwirker selbst kann die verliehenen Zauber für diesen Zeitraum nicht anwenden, und er kann sie sich auch vor Ablauf der Verleihdauer nicht zurückholen. Er kann aber beim Verleih die Dauer auf einen beliebigen Zeitraum kleiner als die Maximaldauer beschränken.