Todesschatten
- Zugangsstufen:
- Zau 12 (III)
- Sch 8 (III)
- NEK 12 (V)
Trifft der Charakter einen Gegner mit einem schattenbasierenden Schadenszauber, wird dieser von einer düster wabernden Schattenaura umgeben, die ihn zwar nicht weiter behindert, aber einen Bonus in Höhe des Talentrangs gewährt für alle Zauber, die seine Leiche als Untoten erwecken und diesen Untoten unter Kontrolle bringen. Der Todesschatten bleibt noch Talentrang x 2 Kampfrunden nach dem Tod des betroffenen Gegners bestehen. Wird ein vom Todesschatten umgebener Gegner nicht getötet, verschwindet der Todesschatten nach Ende des Kampfes (oder wenn der Charakter selbst getötet wird.) Mehrere Treffer mit Schattenzaubern auf denselben Gegner haben keinen kumulativen Effekt.