Notfall
- Zugangsstufen:
- ZAW 16 (I)
- ERZ 14 (III)
Pro Talentrang kann der Zauberwirker eine Bedingung festlegen, zu der ein bestimmter Zauber seines Repertoires aktionsfrei auf ihn ausgelöst wird. Zu diesem Notfall-Zauber muss nicht gewechselt werden, und er ändert nichts am aktiven Zauber des Zauberwirkers. Für den Zauber muss immer noch eine Zauberprobe mit allen Modifikatoren des Zauberwirkers gewürfelt werden, er ist allerdings ohne Abzüge wort- und gestenlos. Ist ein Notfall-Zauber ausgelöst, kann der Zauberwirker nach Ablauf von 24 h eine neue Bedingung und einen Zauber, der durch sie ausgelöst werden soll, festlegen. Die Bedingungen eines Notfalls müssen auf wahrnehmbaren Ereignissen und auf dem Wissensstand des Zauberwirkers basieren. „Unsichtbares sehen, sobald ein Unsichtbarer in Reichweite kommt“ ginge also nicht, „Unsichtbares sehen, sobald sich ohne ersichtlichen Grund Gegenstände bewegen“ allerdings schon. „Spurt, sobald ich Grim Dunkelpelz begegne“ ginge nur, wenn der Charakter Grim Dunkelpelz erkennen würde. Die Bedingungen an die spieltechnischen Werte, vor allem LK, des Charakters zu knüpfen, ist voll zulässig, z. B. „Schutzschild, wenn ich verletzt werde, Magische Rüstung, sobald meine LK unter 0 fallen, Teleport in den Helia-Tempel von Crimlak, wenn ich sterbe“ Letzteres funktioniert, weil der Notfall-Zauber im Augenblick des Todes ausgelöst wird. „Feuerball, sobald jemand meine Leiche anfasst“ ginge also nicht.