Nachglühen
- Zugangsstufen:
- Hei 1 (V)
- Zau 1 (III)
Pro Talentrang kann der Zauberwirker alle 24 Stunden einmal entscheiden, den Schaden eines von ihm erfolgreich gewirkten lichtbasierenden Schadenszaubers zu halbieren. Dafür ist das getroffene Ziel für eine Anzahl von Kampfrunden gleich dem vollen Probenergebnis von einer stets deutlich sichtbaren Lichtaura umgeben, die seine Umgebung wie eine Fackel erhellt. Die Anwendung dieses Talents muss vor der Zauberprobe angekündigt werden und ist bei einem Misserfolg verbraucht.