Geist verleihen
- Zugangsstufen:
- ZAW 12 (III)
- ERZ 12 (V)
Der Zauberwirker kann einem Gegenstand, den er mit Einbetten herstellt, beim Prozess der Herstellung Bewusstsein und damit einen GEI-Wert von bis zu Talentrang x 2 verleihen, was 125 GM pro GEI-Punkt zusätzlich kostet. Bei dem Gegenstand muss es sich um einen Gegenstand handeln, dessen Magie sich nicht verbraucht. Ein intelligenter Gegenstand kann die Muttersprache des Zauberwirkers sprechen und seine Umgebung im Umkreis von GEI x 5 Metern hören und sehen wie ein Mensch. Pro Talentrang kann der Zauberwirker ihm noch eine der folgenden Fähigkeiten verleihen: alle Sprachen sprechen und lesen, die der Zauberwirker beherrscht, eventuelle eingebettete Zauber nach eigenem Gutdünken auslösen, Nachtsicht in seiner Wahrnehmungsreichweite, Dunkelsicht in seiner Wahrnehmungsreichweite, Sonar in seiner halben Wahrnehmungsreichweite, Magie entdecken und identifizieren wie ein Zauberkundiger, unhörbar telepathisch mit seinem Träger kommunizieren. Ein intelligenter Gegenstand zählt als Konstrukt und ist geistesimmun.