Dämonengestalt

Der Dämonologe kann sich pro Talentrang einmal alle 24 Stunden mitsamt seiner Ausrüstung (magische Boni von Gegenständen wirken dadurch weiterhin) in einen Niederen oder Höheren Dämon verwandeln. Die Verwandlung dauert 1 Runde. Der Effekt endet auf Wunsch des Charakters oder durch seinen Tod. Erlittener Schaden bleibt nach der Rückverwandlung gänzlich bestehen. GEI, VE und AU des Charakters verändern sich nicht, jedoch nehmen alle anderen Attribute, Eigenschaften und Kampfwerte die Werte des Dämons an, und er erhält alle Kreaturenfähigkeiten eines Dämons. Der Dämonologe kann sich in einen Kampfdämon verwandeln, indem er 2 Anwendungen des Talents verbraucht, oder in einen Kriegsdämon, indem er 4 Anwendungen verbraucht. Die Fähigkeit, in Dämonengestalt fliegen zu können, verbraucht eine weitere Anwendung. In verwandelter Gestalt ist es dem Charakter möglich, zu sprechen und zu zaubern, allerdings erhalten alle Zauber einen Abzug von -4 aufgrund der ungewohnten Bewegungen und Stimme seiner Gestalt. Der Charakter kann weiterhin zusätzliche Ränge des Talents in einer Anwendung vereinen, um pro zusätzlich verbrauchten Talentrang den Abzug um -2 zu vermindern. Um dieses Talent zu erlernen, muss ein Dämonologe Fleisch und Blut eines Dämons zu sich nehmen.